Betäubungsmittegesetz Wer mit dem Betäubungsmittelgesetz (BTMG) in Berührung kommt, braucht dringend einen Anwalt, denn bei Vergehen gegen dieses Gesetz verstehen die Strafverfolgungsbehörden keinen Spaß. Die häufigsten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz ist der Besitz und/oder Handeltreiben mit Opium oder Opionaten, mit Heroin, Kokain, Kanabis und Amphitaminen - kurz mit Drogen. Schon der Besitz solcher Drogen ist strafbar, allenfalls bei geringen Mengen, die nur zum Eigengebrauch dienen, kann es Ausnahmen geben. Wer sich im Zusammenhang mit Drogen strafbar macht, hat allerdings eine ganz besondere Möglichkeit der Verteidigung, die es nur im BTMG gibt: Wer zur Aufklärung des Delikts beiträgt, Hintermänner benennt und Ähnliches, dem winkt die Möglichkeit einer Verringerung der Strafe – eine Möglichkeit, die zu ergreifen sorgfältig geprüft werden sollte. Da hilft eine klärende Diskussion mit einem erfahrenen Anwalt. Notruf Strafrecht: 0171 / 37 37 660