Inkasso / Zwangsvollstreckung Sie haben Forderungen, Außenstände, Sie sind Gläubiger? Ihre Schuldner verweigern hartnäckig die Zahlung? Dann haben Sie schon zu lange gewartet. Rufen Sie uns an. Unsere Mahn- und Inkassoabteilung wird sich gezielt Ihrer Probleme annehmen, angefangen beim normalen Anwaltschreiben mit Fristsetzung, dann mit der Entscheidung, ob man über das Mahnverfahren gehen soll oder gleich Klage erheben soll. Haben Sie eine Rechtschutzversicherung, dann regeln wir die Honorarseite mit ihr. Gibt es schließlich ein Urteil oder sonst einen Vollstreckungstitel, dann schicken wir den Gerichtsvollzieher auf den Weg zur Zwangsvollstreckung. Rufen Sie uns an. Leiter der Abteilung Inkasso (Mahn- und Vollstreckungswesen) ist
Joachim Kopp, Diplom-Wirtschaftjurist (FH). Eine Zwangsvollstreckung ist dann besonders effektiv und vielversprechend, wenn sie vom Schuldner wissen, bei welcher Bank er ein Konto hat oder woher er Lohn bezieht oder wenn Sie uns sagen können, ob Ihr Schuldner gegen Dritte Forderungen hat. Gibt es auf der Gegenseite gar eine Immobilie, dann ist alleine die Androhung einer Zwangshypothek häufig die effektivste Maßnahme. Notruf Strafrecht: 0171 / 37 37 660

