Notruf StrafrechtGelingt es dem Verhafteten noch in der Zeit vor der Eröffnung des Haftbefehls einen Anwalt zu verpflichten, dann kann er sicher sein, dass sein Fall zügig behandelt wird. Später, von der Haftanstalt aus, ist es immer schwieriger, schnell einen Anwalt zu finden. Bedienen Sie sich unseres
Notrufs Strafrecht: 0171 / 37 37 660,
der rund um die Uhr geschaltet ist. Normalerweise wird sich jemand melden und helfen können. Sollte dies einmal nicht möglich sein, dann verwenden Sie die reguläre Rufnummer der Kanzlei 089 / 260 199 20, bei der außerhalb der Bürostunden immer ein Anrufbeantworter geschaltet ist. Sobald hier eine Nachricht abgehört wird, wird versucht, die Angelegenheit aufzunehmen. Halten Sie bitte bei einem Anruf immer folgende Angaben bereit:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum des Festgenommenen oder Beschuldigten
- Name, Anschrift, Telefonnummer des Anrufers
- In welchem Verhältnis stehen Sie zu dem Beschuldigten (Ehegatte?)
- Wo fand wann die Festnahme statt?
- Gibt es ein Aktenzeichen der Polizei, welche Polizeidienststelle ist zuständig?
Anwalts-Notruf: 0171 / 37 37 660

